Auf dieser Seite wollen wir allen Interessierten die Möglichkeit geben, das Bruttogehalt für
Pflegefach- und -hilfskräfte in unserer Einrichtung selbst zu berechnen.
Grundlage der folgenden Tabellen und Berechnungsbeispiele sind die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
der Diakonie.
Aus rechtlichen Gründen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit
der nachstehenden Angaben übernehmen.
Berechnungsanleitung
1. Zunächst müssen Sie Ihre Entgeltgruppe in der Entgelttabelle ermitteln.
PflegehelferInnen im Tagdienst sind in der Entgeltgruppe 3.
PflegehelferInnen im Nachtdienst sind in der Entgeltgruppe 4.
AltenpflegerInnen sowie Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sind in der Entgeltgruppe 7.
2. Anschließend müssen Sie Ihre Stufe bestimmen.
In der Einarbeitungsstufe sind alldiejenigen, die über keinerlei Berufserfahrung in der Pflege
verfügen.
Nach Ablauf der entsprechenden Verweildauer laut Entgelttabelle kommt man in die Basis- und
anschließend in die Erfahrungsstufe.
Bei Neueinstellungen können maximal fünf Jahre Berufserfahrung angerechnet werden.
3. Ein weiterer Gehaltsbestandteil ist der Kinderzuschlag.
Die Höhe ergibt sich aus der Zahl Ihrer Kinder für die Sie Kindergeld erhalten und
Ihrer Entgeltgruppe.
4. Dazu kommt noch eine Pflegezulage
für alle Pflegekräfte bis zur Entgeltgruppe 4
5. und eine Schichtzulage
für alldiejenigen, die im Schichtdienst arbeiten.
Wenn Sie diese verschiedenen Beträge addieren, erhalten Sie als Summe Ihr festes monatliches
Bruttogehalt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden (Vollzeitstelle).
Dazu können dann noch Beträge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
kommen, die von Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit abhängen.
Um Ihnen den Umgang mit diesem Verfahren zu erleichtern, haben wir den Tabellen einige Beispiele
angefügt.
Da das Gehalt wichtig aber nicht alles ist, beachten Sie bitte auch unsere Seite
Mehr als Geld.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit bei uns interessieren, bewerben Sie sich doch auf eines unserer
Stellenangebote.
|
|
Beispielrechnungen
Pflegehelferin im Tagdienst, ein Kind, erstmalige Einstellung ohne Berufserfahrung in der Pflege
|
|
Examinierte Altenpflegerin, zwei Kinder, sechs Jahre Berufserfahrung
|
fünf Jahre Berufserfahrung konnten angerechnet werden
|
Pflegehelferin im Nachtdienst, drei Kinder, drei Jahre Berufserfahrung
|
|